Praxis für Psychotherapie Friedrichshafen
am Bodensee

Unterschiede zwischen den Psychotherapeuten

Welche verschiedenen Qualifikationen von Psychotherapeuten gibt es?



Durch das ab 1999 geltende Psychotherapeutengesetz wurde eine eindeutige Grenze gezogen zwischen Psychotherapeuten, die bestimmte Ausbildungskriterien im Rahmen von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren erfüllen und Anbietern von Psychotherapie-Verfahren, die diese Kriterien nicht erfüllen. Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist seither gesetzlich geschützt.

Der Grundberuf als Voraussetzung für die Ausbildung zum Psychotherapeuten ist entweder Arzt oder Diplom-Psychologe. Andere Berufe sind nicht zugelassen (einzige Ausnahme bei Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten: Zugang haben Ärzte, Diplom-Psychologen, Diplom-Pädagogen oder Diplom-Sozialpädagogen).

Durch die weitere Ausbildung werden Ärzte oder Diplom-Psychologen zu Psychotherapeuten. Zu einem großen Teil machen Ärzte und Diplom-Psychologen ihre Ausbildung an denselben staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten für die wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren:

- Psychoanalyse
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie

Der Ausbildungsabschluß sowie die staatliche Approbation ist die Voraussetzung für die Berufsbezeichnungen "Psychologischer Psychotherapeut" und "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin" (ebenfalls gleichwertig sind bei Ärzten der Zusatztitel "Psychotherapie" und der "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie").
Durch die Approbation erwirbt ein Psychotherapeut das Recht, behandeln zu dürfen. Dieses Recht beinhaltet jedoch noch nicht automatisch die Möglichkeit, mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Dazu ist die Zulassung in einem Niederlassungsbezirk der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich.
Da es Höchstgrenzen für die Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten pro Bezirk gibt, wird es in den nächsten Jahren zunehmend Psychotherapeuten geben, die zwar approbiert sind und behandeln dürfen, jedoch nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Sie können daher nur selbstzahlende Privatpatienten behandeln. So ergeben sich folgende Gruppen von Psychotherapeuten mit unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen:


Anerkannte Psychotherapeuten mit Kassenzulassung


Psychotherapeuten für anerkannte mittelfristige Psychotherapie-Verfahren
Psychotherapeuten die staatlich approbiert und zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen sind, sind berechtigt mittelfristige Psychotherapien im Umfang von maximal 80 bis 100 Stunden durchzuführen. Diese Gruppe wird von Verhaltenstherapeuten und tiefenpsychologisch fundiert arbeitenden Psychotherapeuten gebildet. Inhaltlich gibt es Überschneidungen zwischen verhaltenstherapeutischer und tiefenpsychologischer Therapie mit fließenden Übergängen zwischen stärker lösungsorientierten und stärker klärungsorientierten Vorgehensweisen. Äußerliche Ähnlichkeiten bestehen in der häufig mit einer Stunde pro Woche und im Gegenübersitzen durchgeführten Behandlung. Beide Therapieverfahren werden sowohl von ärztlichen als auch von psychologischen Psychotherapeuten angeboten.


Psychotherapeuten für anerkannte langzeittherapeutische Verfahren
Die weite Gruppe anerkannter Psychotherapeuten, die staatlich approbiert und zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen sind, ist berechtigt, langfristige Therapien im Umfang von maximal 300 Stunden durchzuführen. Diese Gruppe besteht aus den psychoanalytischen Psychotherapeuten. Die Berechtigung zur Durchführung langfristiger Therapien schließt gleichzeitig auch die Berechtigung zur Durchführung der mittelfristigen tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie mit ein. Das heißt, alle Psychoanalytiker können immer auch tiefenpsychologisch fundierte Therapien durchführen,während umgekehrt die ausschließlich tiefenpsychologisch fundiert ausgebildete Psychotherapeuten keine Zulassung zur Durchführung psychoanalytischer Psychotherapie erhalten. Das Kennzeichen der Selbsterfahrung in der Ausbildung unterscheidet diese Gruppe von Psychotherapeuten ebenfalls von der vorherigen Gruppe . Psychoanalytische Psychotherapeuten absolvieren eine Selbsterfahrung im Umfang von mindestens 250 Stunden. Psychoanalytische Pychotherapien werden ebenfalls von Psychologen oder Ärzten durchgeführt. Ca. ein Viertel bis ein Drittel aller Psychotherapeuten sind Psychoanalytiker.


Anerkannte Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung


Eine besondere Gruppe bilden die Psychotherapeuten, die approbiert sind, jedoch keine Zulassung zur Niederlassung erhalten haben. Es kann sich dabei um Verhaltenstherapeuten, tiefenpsychologisch fundiert arbeitende Therapeuten oder Psychoanalytiker handeln. Sie haben eine staatlich anerkannte Ausbildung und Behandlungserlaubnis, können aufgrund der fehlenden Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung jedoch nur privat mit selbstzahlenden Patienten abrechnen.


Anbieter ohne Qualifikation in anerkannten Psychotherapieverfahren


In der Anbietergruppe ohne Qualifikation finden sich in erster Linie Personen, die nicht die beruflichen und sonstigen Voraussetzungen zur Ausübung der Psychotherapie erfüllen. Eine Mindestanforderung hinsichtlich der Grundberufe gibt es nicht. Ein Anbieter dieser Gruppe kann früher einen beliebigen Beruf gehabt haben, der Abschluß eines Studiums der Psychologie oder Medizin ist nicht erforderlich. Angeboten werden unzählige beliebige Verfahren, die in ihrer Wirksamkeit zweifelhaft sind und häufig mit esoterischen weltanschaulichen Systemen oder mit dem persönlichen Weltbild des Anbieters verknüpft sind. Eine sachgerechte Diagnostik psychischer Krankheiten kann nicht erwartet werden. Trotzdem können "Therapeuten" aus diesem Umfeld aufgrund charismatischer Begabung und Ausstrahlung erheblichen Einfluß auf entsprechend geneigte Menschen gewinnen und ebenfalls erheblich schaden. Als Berufsbezeichnung findet sich hier möglicherweise "heilkundlicher Psychotherapeut", "heilpraktischer Psychotherapeut" oder "psychologischer Berater" etc. In der Regel wird durch die Berufsbezeichnung versucht, Patienten eine anerkannte Fachausbildung zu suggerieren, die tatsächlich nicht vorhanden ist.