Praxis für Psychotherapie Friedrichshafen
am Bodensee

Das Anmeldeverfahren für eine Psychotherapie

Die Kontaktaufnahme

Sie haben eine oder mehrere Adressen von Psychotherapeuten, die für Sie in Frage kommen, gefunden. Rufen Sie den Psychotherapeuten Ihrer Wahl an. Häufig werden Sie mit einem Anrufbeantworter verbunden sein und die Zeiten genannt bekommen, zu denen Sie den Therapeuten persönlich sprechen können (in meinem Falle können sie zur ersten Kontaktaufnahme auch eine E-Mail schreiben). Ein wichtiger Punkt im ersten Telefongespräch ist die Frage, ob überhaupt ein Therapieplatz in absehbarer Zeit frei ist.

Erscheint Ihnen die Wartezeit zu lange (es kann durchaus mehrere Monate dauern), müssen sie sich nach einem anderen Psychotherapeuten umsehen. Sind prinzipiell Therapieplätze frei, so ist abzuklären ob die verfügbaren regelmässigen Stundentermine für Ihren persönlichen Terminkalender passend sind. Danach können Sie ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren.

Grundsätzlich gilt, dass erst wieder zwei Jahre nach abgeschlossener Therapie ein erneuter Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden kann.

Das erste Gespräch

Bringen Sie zu diesem Termin Ihre Versichertenkarte mit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Selbstzahlenden Privatpatienten wird dieses Gespräch gemäß GOP in Rechnung gestellt. Bis zu fünf Vorgespräche (probatorische Sitzungen) sind vor einem Therapieantrag möglich. Während dieser Zeit können Sie selbst als auch der Therapeut prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich erscheint ("die Chemie stimmt") und ob die gewählte therapeutische Methode für Sie die richtige ist.

Sie können gleichzeitig mit mehreren Therapeuten Vorgespräche führen.

Die Entscheidung

Da die Qualität der therapeutischen Beziehung direkt einen Einfluß auf das erwartbare Therapieergebnis hat, sollten Psychotherapien nicht gegen das innere Gefühl "erzwungen" werden, indem Patient oder Therapeut die inneren Bedenken einfach beiseite schieben. Das Risiko, daß eine so begonnene Therapie unbefriedigend verläuft, wäre groß. Es ist wesentlich besser für einen Patienten, unter solchen Umständen bei einem anderen Therapeuten, einen neuen Anlauf zu machen.

Bei einer positiven Beantwortung aller Fragen, sowohl vom Patienten als auch vom Therapeuten, kann die Entscheidung zu einer Psychotherapie getroffen und ein Therapieantrag an die Kasse gestellt werden. Für den Antrag ist auch ein Konsiliarbericht des Hausarztes notwendig. Sie erhalten dazu ein Formular von Ihrem Therapeuten, welches Ihr Hausarzt ausfüllen und zurückschicken muss.

Die Behandlung

Die Behandlung kann beginnen, sobald der Therapieplatz frei geworden ist und die Bewilligung von der Krankenkasse bzw. die Zusage zur Kostenübernahme von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen vorliegt.

Bei Privatbehandlungen sollte der Patient bereits vor oder spätestens nach dem ersten Beratungsgespräch mit seiner Krankenversicherung Kontakt aufnehmen und klären, mit welchen Versicherungs- und Erstattungsleistungen er rechnen kann und mit welchen nicht. In ungünstigen Tarifen kann es vorkommen, daß Privatversicherte eine Psychotherapie vollständig selbst finanzieren müssen. Der Therapeut wird Ihnen bei der Klärung dieser Fragen behilflich sein.