Psychotherapeutische Praxis Friedrichshafen
am Bodensee

Behandlungsablauf in meiner psychotherapeutischen Praxis

Von der Antragsstellung zur Therapiestunde



In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie von 25 Stunden beantragt, die von der Kasse in jedem Fall bewilligt wird. Bei Bedarf kann danach ein Umwandlungsantrag für weitere 20 Stunden gestellt werden, der einem Gutachter vorgelegt werden muss (Summe 45 Std.).

Der nächste Schritt ist ein Antrag für weitere 15 Sitzungen (Summe 60 Std.). In Ausnahmefällen können nochmals 20 Sitzungen bewilligt werden, so dass sich eine Höchstgrenze von 80 Stunden ergibt. Alle Anträge werden von mir formuliert und eingereicht.

Bei einer Therapiestunde pro Woche und ca. 25 Behandlungs-Wochen ergibt sich somit immerhin eine Behandlungsdauer von einem guten halben Jahr! In vielen Fällen kann eine Therapie in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Termine sind typischerweise immer am gleichen Wochentag zur gleichen Uhrzeit und dauern 50 Minuten. Während der Behandlung sitzen sich Klient und Therapeut im Gespräch gegenüber. Eine neue Therapie kann frühestens zwei Jahre nach Ende der vorhergegangenen Therapie beantragt werden.